Eine europäische Wahl braucht einen europäischen Wahlzettel

Landesmitgliederversammlung 2020, 8. März, Dortmund

Beschluss im Wortlaut

Die JEF NRW

… nimmt zur Kenntnis, dass das Europawahlgesetz in §9, Abs. 1, Satz 3 die folgende Regelung  „Der Bezeichnung ihres Wahlvorschlages kann eine Partei den Namen und die  Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses […] anfügen.“ trifft.

 … nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass diese Regelung entsprechend auch in §32, Abs. 1, Ziffer  1 der Europawahlordnung wie folgt hinterlegt ist: „als Wahlvorschlag einer Partei den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; die Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen;“. 

 … begrüßt die Möglichkeit der Aufführung der europäischen Zusammenschlüsse auf dem Wahlzettel ausdrücklich.

 … wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, die Öffentlichkeit und  insbesondere die Parteien über die Existenz dieser Möglichkeit aufzuklären.

 … wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür aussprechen und dafür einsetzen, dass die Parteien für die folgenden Europawahlen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

… fordert die sprachliche Änderung des Europawahlgesetzes dahingehend, dass im Einklang mit europäischem Recht die Zusammenschlüsse als europäische Parteien bezeichnet werden.

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