Für eine Reform der EU-Digitalpolitik

Beschlossen von der inhaltlichen Landesmitgliederversammlung 2021 am 12.09.2021, Dortmund

Beschluss im Wortlaut

Die NRW nimmt zur Kenntnis,

  • dass große internationale Unternehmen, insbesondere internationale Digitalunternehmen, in unverhältnismäßig großen Geldsummen systematisch Steuern in Europa vermeiden,
  • dass sich der digitale, europäische Markt in Gänze auf wenige Anbieter konzentriert,
  • dass in der E-Commerce Branche teils prekäre Arbeitsbedingungen, ausbeuterische Löhne und zweifelhafte Anstellungsverhältnisse vorherrschen,
  • dass E-Commerce Unternehmen teilweise die Arbeiten von Betriebsräten und betrieblichen Versammlungen aktiv behindern,
  • dass durch den Onlineversandhandel die Zahl gesundheitsschädlicher Waren ansteigt und infolgedessen mehr Beschäftigte in der Logistikbranche gesundheitlich gefährdet sind,
  • dass Onlinehändler teilweise durch Produkt-, Kontosperren und der Einbehaltung von Guthaben einer Willkür der E-Commerce-Plattformanbieter unterworfen sind,
  • dass in Europa kaum inländische Digitalunternehmen internationalen Durchbruch erlangen.

Die JEF NRW kritisiert,

  • dass die EU bisher nicht schärfere Regelungen gegen die oben genannten zweifelhaften Geschäftspraktiken internationaler Digitalunternehmen verabschiedet hat
  • dass die EU nicht stark genug europäische Digitalunternehmen finanziell und politisch unterstützt,
  • dass die EU nicht ausreichend die Übernahme von europäischen Digitalunternehmen reguliert.

Die JEF NRW wirbt,

  • erneut für einen europaweiten Mindestlohn und stärkeren Schutz bzw. höhere Strafen bei der Behinderung der Arbeit von Betriebsräten und betrieblichen Versammlungen,
  • für die Angleichung des Lohns von freien Mitarbeitern an die Löhne von Festangestellten in der E-Commerce Branche, unter Betrachtung aller für gewöhnlich anfallenden Versicherungskosten, c) für eine Reform der gesetzlichen Bestimmung zur Societas Europaea (kurz SE) im Hinblick auf eine stärkere Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertretungen,
  • für bessere Arbeitsbedingungen in E-Commerce Unternehmen in Bezug auf Pausenzeiten, Erfassung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten, Bewertungssysteme und Videoüberwachung, e) für eine verschärfte Regelung des Betreibens von E-Commerce Plattformen zum Schutz der Onlinehändler in Bezug auf Datennutzung und -verarbeitung, sowie Plattformzugang und Plattformprovision,
  • für die Einführung einer europaweiten Quellensteuer auf den Umsatz statt bisher auf den Gewinn,
  • erneut für eine europaweite Homogenisierung der Steuersätze und die Einführung eines europaweiten Mindeststeuersatzes von 15 %,
  • für eine europaweite Aufstockung von Warenkontrollinstanzen, insbesondere Umweltbehörden und Zolleinheiten,
  • für die Verabschiedung von empfindlicheren Strafen gegen das Einführen und Handeln mit gesundheitsschädlichen Waren,
  • für eine Verabschiedung eines Gesetzes, dass die Speicherung, Nutzung und Verarbeitung von europäischen Daten außerhalb von Europa verbietet,
  • für das Auflegen eines eigenen, europäischen Fonds zur Förderung von europäischen Digitalunternehmen.

Die JEF NRW begrüßt in diesem Zusammenhang

  • die bisherigen Zusammenarbeiten europäischer Digitalunternehmen, insbesondere bei dem Projekt GAIA X,
  • die jüngsten Bemühungen der EU, um ein europäisches Lieferkettengesetz, um eine stärkere Steuergerechtigkeit, insbesondere im Fall der GAFA, für fairere, digitale Marktbedingungen im Hinblick auf die Monopolstellungen der internationalen Digitalkonzerne.