Beschlossen von der inhaltlichen Landesmitgliederversammlung 2021 am 12.09.2021, Dortmund
Beschluss im Wortlaut
Die NRW nimmt zur Kenntnis,
- dass große internationale Unternehmen, insbesondere internationale Digitalunternehmen, in unverhältnismäßig großen Geldsummen systematisch Steuern in Europa vermeiden,
- dass sich der digitale, europäische Markt in Gänze auf wenige Anbieter konzentriert,
- dass in der E-Commerce Branche teils prekäre Arbeitsbedingungen, ausbeuterische Löhne und zweifelhafte Anstellungsverhältnisse vorherrschen,
- dass E-Commerce Unternehmen teilweise die Arbeiten von Betriebsräten und betrieblichen Versammlungen aktiv behindern,
- dass durch den Onlineversandhandel die Zahl gesundheitsschädlicher Waren ansteigt und infolgedessen mehr Beschäftigte in der Logistikbranche gesundheitlich gefährdet sind,
- dass Onlinehändler teilweise durch Produkt-, Kontosperren und der Einbehaltung von Guthaben einer Willkür der E-Commerce-Plattformanbieter unterworfen sind,
- dass in Europa kaum inländische Digitalunternehmen internationalen Durchbruch erlangen.
Die JEF NRW kritisiert,
- dass die EU bisher nicht schärfere Regelungen gegen die oben genannten zweifelhaften Geschäftspraktiken internationaler Digitalunternehmen verabschiedet hat
- dass die EU nicht stark genug europäische Digitalunternehmen finanziell und politisch unterstützt,
- dass die EU nicht ausreichend die Übernahme von europäischen Digitalunternehmen reguliert.
Die JEF NRW wirbt,
- erneut für einen europaweiten Mindestlohn und stärkeren Schutz bzw. höhere Strafen bei der Behinderung der Arbeit von Betriebsräten und betrieblichen Versammlungen,
- für die Angleichung des Lohns von freien Mitarbeitern an die Löhne von Festangestellten in der E-Commerce Branche, unter Betrachtung aller für gewöhnlich anfallenden Versicherungskosten, c) für eine Reform der gesetzlichen Bestimmung zur Societas Europaea (kurz SE) im Hinblick auf eine stärkere Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertretungen,
- für bessere Arbeitsbedingungen in E-Commerce Unternehmen in Bezug auf Pausenzeiten, Erfassung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten, Bewertungssysteme und Videoüberwachung, e) für eine verschärfte Regelung des Betreibens von E-Commerce Plattformen zum Schutz der Onlinehändler in Bezug auf Datennutzung und -verarbeitung, sowie Plattformzugang und Plattformprovision,
- für die Einführung einer europaweiten Quellensteuer auf den Umsatz statt bisher auf den Gewinn,
- erneut für eine europaweite Homogenisierung der Steuersätze und die Einführung eines europaweiten Mindeststeuersatzes von 15 %,
- für eine europaweite Aufstockung von Warenkontrollinstanzen, insbesondere Umweltbehörden und Zolleinheiten,
- für die Verabschiedung von empfindlicheren Strafen gegen das Einführen und Handeln mit gesundheitsschädlichen Waren,
- für eine Verabschiedung eines Gesetzes, dass die Speicherung, Nutzung und Verarbeitung von europäischen Daten außerhalb von Europa verbietet,
- für das Auflegen eines eigenen, europäischen Fonds zur Förderung von europäischen Digitalunternehmen.
Die JEF NRW begrüßt in diesem Zusammenhang
- die bisherigen Zusammenarbeiten europäischer Digitalunternehmen, insbesondere bei dem Projekt GAIA X,
- die jüngsten Bemühungen der EU, um ein europäisches Lieferkettengesetz, um eine stärkere Steuergerechtigkeit, insbesondere im Fall der GAFA, für fairere, digitale Marktbedingungen im Hinblick auf die Monopolstellungen der internationalen Digitalkonzerne.