Am 12.09.2021 fand der zweite, inhaltliche Teil unserer jährlichen Landesmitgliederversammlung statt. Aufgrund der Corona Pandemie konnte diese zwar nicht gänzlich in Präsenz ausgeführt werden, immerhin war es uns jedoch möglich, ein hybrides Format für die Veranstaltung umzusetzen. So trafen sich ab 12:00 Uhr acht Mitglieder der JEF NRW in Präsenz, im Saal der Auslandsgesellschaft in Dortmund während sich die restlichen Teilnehmer:innen über Zoom dazuschalteten.
Die Landesmitgliederversammlung begann wie üblich mit einem Grußwort des Landesvorsitzenden Joris Duffner, woraufhin die Bestimmung der Tagesordnung, Sitzungsleitung sowie des Protokollführers folgte. Danach begann die inhaltliche Debatte um den Antragsbeschluss zum diesjährigen Bundeskongress.
Inhaltliche Debatte über die Anträge und Dialog
Insgesamt diskutierten wir 4 Anträge auf der diesjährigen Landesmitgliederversammlung, die anschließend zur Abstimmung standen. Zunächst wurde über den ersten Antrag „Für eine Reform der EU-Digitalpolitik“ gesprochen, indem unter anderem die Steuervermeidungspraktiken großer Digitalunternehmen sowie die teils problematischen Arbeitsbedingungen im E-Commerce Sektor kritisiert wurden. Danach folgte ein Antrag für „Eine europäische Lösung zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen“, in dem unter anderem eine Bereitstellung von Fördermitteln der Europäischen Union für ein europaweites Anlaufstellensystem für Kinder und Jugendliche zur Prävention von sexualisierter Gewalt gefordert wurde sowie die sensibilisierung von Personal an Bildungseinrichtungen für den Umgang mit Betroffenen.
Der dritte Antrag behandelte „Die Konferenz zur Zukunft Europas – Wir machen Druck für gute Ideen!“. Hier wurde die Möglichkeit der transparenten und niedrigschwelligen Beteiligung der Bürger:innen über digitale Bürgerplattformen gewünscht sowie stärkere Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die Konferenz zur Zukunft Europas eingefordert. Außerdem sollte diese nicht allein für sich stehen, sondern den Anfang eines Prozesses zur Erneuerung und Weiterentwicklung der Europäischen Union bilden und in der Folge durch weitergehende Maßnahmen der Beteiligung ergänzt werden. Als letzter Antrag folgte jener zur „Ausweitung der europäischen Zusammenarbeit in der Verteidigungspolitik und dem Katastrophenschutz“. Hier wurde eine stärkere Bemühung zur Standardisierung der nationalen Warnsysteme auf europäischer Ebene sowie unter anderem ein vollständiger Exportstopp von Rüstungsgütern an Nicht-Nato-Mitgliedstaaten (Israel ausgenommen) gefordert.
Im Endeffekt sind alle Anträge beschlossen worden, mit der Besonderheit, dass der vierte Antrag geteilt wurde und es nun jeweils gesondert einen Antrag zu Ausweitung der europäischen Zusammenarbeit in der Verteidigung und einen eigenen Antrag zum Katastrophenschutz gibt.
Nach Abschluss der Antragsdebatte und Tätigung der Beschlüsse folgte ein offener Dialog über die Frage nach der geschlechtergerechten Umbenennung der JEF NRW. Hierbei wurden diverse Meinungen und Wortmeldungen hervorgebracht, welche das Thema von unterschiedlichsten Facetten gesellschaftlich, politisch sowie verwaltungstechnisch beleuchteten. Nach diesem Austausch soll das Thema auf der nächsten Landesmitgliederversammlung wieder aufgegriffen werden.
Bundeskongress
Als letzten inhaltlichen Punkt auf der Tagesordnung wurde die Handhabung des Bundeskongresses besprochen. Dazu wurde über die Weiterleitung der Anträge, die zu schickende Delegation und die Änderung des politischen Programms gesprochen, um sich auf den kommenden Kongress vorzubereiten.
Schlussendlich wurde die zweite, inhaltliche Landesmitgliederversammlung der JEF NRW mit einem Schlusswort des Landesvorsitzenden und einem positiven Ausblick auf den kommenden Bundeskongress beendet. An dieser Stelle sei allen Personen gedankt, die diese Veranstaltung in online, wie in präsenz ermöglichten sowie allen Teilnehmer:innen, die gemeinsam die inhaltliche Arbeit des Verbandes tatkräftig unterstützten.