EU in die Verfassung, Stellungnahmen

Ein Sieg der Überparteilichkeit

„Überparteilichkeit darf nicht mit politischer Neutralität verwechselt werden. Vielmehr ermöglicht uns erst überparteiliche Zusammenarbeit immer wieder neu, einen demokratischen Diskurs über die Ausgestaltung von Politik auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen führen zu können.“

Beschluss des JEF Bundesausschuss vom März 2020

Mit dem nun beschlossenen Gesetzesentwurf für ein Bekenntnis zur EU haben wir es geschafft, Artikel 1 der Landesverfassung NRW zu ändern. Das Ziel unserer Kampagne ‚Europa nicht nur im Herzen – sondern auch in der Verfassung‘ wurde damit erreicht. Möglich gemacht hat dies der Austausch mit Parlamentarier*innen aller pro-europäischen Fraktionen des Landtags. Deutlich wurde: Die überparteiliche Ausrichtung der JEF ist unverzichtbares Mittel und schlagendes Argument für einen pro-europäischen Konsens in unserer Gesellschaft.

Als die Idee zu unserer Kampagne ‚Europa nicht nur im Herzen – sondern auch in der Verfassung‘ Anfang 2019 in Münster entstand, hätten wir sicherlich nicht erwartet, so schnell am Ziel anzukommen. Pünktlich zum 70. Geburtstag der NRW-Landesverfassung beschlossen alle pro-europäischen Fraktionen die Änderung von Artikel 1 der Verfassung samt klarem Bekenntnis zur EU. Nach zahlreichen Gesprächen mit Parlamentariern kam im Mai zunächst ein gemeinsamer Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grünen und FDP zustande, der nun verabschiedet wurde. Möglich gemacht hat dies vor allem eines: die unmissverständlich überparteiliche Ausrichtung unseres Verbandes.

Ziel ist Europa als gesellschaftlicher Konsens

„Überparteilichkeit darf nicht mit politischer Neutralität verwechselt werden. Vielmehr ermöglicht uns erst überparteiliche Zusammenarbeit immer wieder neu, einen demokratischen Diskurs über die Ausgestaltung von Politik auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen führen zu können“, heißt es im Beschluss des JEF Bundesausschuss vom März 2020. Der Text des Beschlusses, der zunächst einmal darauf ausgerichtet war, die Abgrenzung anti-europäischer Kräfte wie der AfD von unserem Verband zu bekräftigen, zeigt nun: Wenn Überparteilichkeit eben nicht mit politischer Neutralität verwechselt wird, sondern  Angebot und Überzeugungsarbeit gegenüber allen pro-europäischen Kräften darstellt, dann wird sie zu unserem schlagenden Argument. Unsere Kampagne ‚Europa nicht nur im Herzen – sondern auch in der Verfassung‘ hat nicht zuletzt auch deshalb so schnell Erfolge erzielt, da wir das Beste, Pro-europäische in den beteiligten Parteien zutage gefördert haben. In Gesprächen mit Parteivertreter*innen von SPD, CDU, Grünen und FDP legten wir den Fokus auf das verbindende Element, auf den Kern des pro-europäische Handelns, an dem parteipolitische Differenzen in verschiedenen Politikfeldern keinen Platz mehr haben – Europa wurde zum absoluten Konsens.

Einigkeit im Kern, Wettbewerb der Ideen in der Sache

Trotz dieses absoluten Konsenses zu einem Vereinten Europa, den wir  gegenüber den politischen Akteuren immer wieder betonen und befördern sollten, muss eines klar sein: Dieser Konsens im Kern darf parteipolitische Differenzen in der Sache nicht überdecken. Eine klare, pro-europäische Haltung im Grundsatz bedeutet keinen politischen Einheitsbrei, sondern ein Ringen um die besten Ideen. Ein Ringen jedoch um das wie und nicht um das ob. Der Wettstreit der Ideen in allen pro-europäischen Kräften, der zum Teil auch in verbandsinternen Diskussionen der JEF zum Tragen kommt, wird durch diesen Konsens nicht überdeckt, sondern sollte durch ihn angeregt und befördert werden. Auch wenn Artikel 1 der Landesverfassung von NRW nun zu einer grenzüberschreitende Kooperation sowie der Mitarbeit an einem vereinten Europa gleich zu Beginn der Verfassung auffordert – das ob nun also klar vorschreibt – freuen wir uns weiterhin auf Diskussionen über das wie, auf den Streit der Ideen zwischen den europafreundlichen Parteien!