EU in die Verfassung

Über Landesverfassungen und ihre Europabekenntnisse

Symbolbild mit dem Dortmunder U und der Aufschrift "Die EU in Landesverfassungen"

Wie bitte? NRW ist eines der wenigen Bundesländer, die noch kein EU-Bekenntnis in der Verfassung haben? Zuletzt hat sich Hessen mit einem Volksreferendum dazu entschieden, ein Bekenntnis zur Europäischen Union in die Landesverfassung aufzunehmen. Wie das Verfassungsbekenntniss in anderen Bundesländern aussieht und was sich jüngst in Hessen an der Verfassung geändert hat lest ihr hier!

Situation in anderen Landesverfassungen

NRW ist bunt, NRW liegt in der Mitte Europas und NRW ist wirtschaftlich sowie kulturell eng mit Europa verbunden. Man nehme allein Aachen, den frühere Herrschaftssitz von Karl dem Großen, der ist bekannt als „Vater Europas“. Es verwundert also nicht, dass die Ehrung für Verdienste um Europa und der europäischen Einigung nach ihm benannt ist und noch heute in NRW, in Aachen, verliehen wird. Man könnte denken, diese besondere Beziehung von NRW zur europäischen Union wäre in der Verfassung verankert, dem ist jedoch leider nicht so. NRW bildet diesbezüglich vielmehr ein Schlusslicht. 8 Bundesländer besitzen ein Bekenntnis zur europäischen Union in ihrer Verfassung. Jüngstes Beispiel hierfür ist Hessen, welches erst 2018 ein solches Bekenntnis in seine Verfassung aufgenommen hat. Andere Bundesländer heben zumindest die Bedeutung Europas durch eine Erwähnung in der Verfassung hervor, auch dies fehlt in der Landesverfassung NRWs. Es ist Zeit zu den anderen Bundesländern aufzuschließen, insbesondere für ein Bundesland wie NRW, was so eng mit Europa verbunden ist, und nicht zuletzt, weil wir uns als Bewohner von NRW nicht vorwerfen lassen möchten, dass der Großteil der Bundesrepublik weiter ist als wir.

So sehen Europabekenntnisse in anderen Landesverfassungen aus:

Hessen (seit 2018): „Hessen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert.“ (Art.64)

Bayern:Bayern bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Bayern arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen.“ (Art. 3a)

Sachsen:Das Land strebt grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit an, die auf den Ausbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf eine friedliche Entwicklung in der Welt gerichtet ist.“ (Art. 12)

In Hessen entscheidet 2015 ein Volksreferendum für das Europabekenntnis

Am 28 Oktober 2018 fanden in Hessen Landtagswahlen statt. Im Zuge dessen entschied sich der hessische Landtag dazu, das hessische Volk über eine Änderung der Landesverfassung abstimmen zu lassen, welche die Landesverfassung von 1946 modernisieren sollte. Neben Kuriosem wie die Abschaffung der Todesstrafe, welche in der Landesverfassung noch vorgesehen war, enthielt das Referendum auch eine Abänderung des Art. 64 durch welchen in die Verfassung ein Bekenntnis zu Europa aufgenommen werden sollte. Die Änderung des Art. 64 wurde mit einer überwältigen Mehrheit von über 82 % angenommen. Seit dem 12 Dezember 2018 bekennt sich Hessen nun zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen verpflichtet ist. Wir sind der Ansicht: diesem Beispiel sollte Nordrhein-Westfalen folgen!

Text von: Jan Kaßner