In Polen wurde eine Ausnahmeregelung, die die Abtreibung schwer geschädigter Föten erlaubt, vom – durch die rechtskonservative Partei PiS stark beeinflussten – Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Das katholisch geprägte Land hatte bereits zuvor eines der striktesten Abtreibungsgesetze in ganz Europa. Seit 1997 war eine Abtreibung nur bei Entstehung einer Schwangerschaft durch ein Verbrechen wie Vergewaltigung, bei Gefährdung des Lebens der Mutter und im Falle einer Schädigung des Embryos möglich. Da das Verfassungsgericht eine Abtreibung bei Fehlbildung des Fötusses nun für illegal erklärt hat, sind Frauen vom Staat von nun an dazu gezwungen, schwer kranke Kinder zu gebären. Kriminalisierung der Abtreibung Wenn man bedenkt, dass von den 1.200 legal vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen im letzten Jahr in Polen 1.074 vorgenommen wurden, wegen einer schweren Schädigung des Fötusses, wird deutlich, dass es sich bei diesem Gerichtsbeschluss praktisch um ein Abtreibungsverbot handelt. Dies stellt eine Menschenrechtsverletzung da und zwingt Frauen dazu, ungewollte Schwangerschaften sowie Schwangerschaften, bei denen das Leben des Kindes unmittelbar gefährdet ist, fortzuführen. Aufgrund dieser Rechtslage sehen sich viele Frauen gezwungen, illegale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen zu lassen oder dafür ins Ausland …